allgemein



Erläuterung zu eliminierten Fragen

Ein Nachteil nach Frageneliminierung wäre immer dann gegeben, wenn die Frage z. B. eine Doppellösung hatte und wegen dieses Systemfehlers gestrichen werden muss. Hat man hier eine der beiden Lösungen gewählt, so wird die Frage dem Prüfling im Wege des sogenannten Nachteilsausgleichs dann doch noch gutgeschrieben. Da wir es hier mit einer relativen Bestehensgrenze zu tun haben, kann durch diese nachträgliche Gutschrift die individuelle Bestehens- oder Notengrenze verändert werden. Der Computer des IMPP rechnet hier sehr genau und fehlerfrei! In jedem Fall werden diese Fragen bei der Endauswertung mit berücksichtigt. Werden Fragen einfach nur eliminiert, so verbessert sich die Notengrenze entsprechend.

Eine genauere allgemeinverständliche Erläuterung zur Bestehensgrenze und zur Frageneliminiation findet hier:
Video zur Bestehensgrenze

Auf der Seite des IMPP findet sich eine detaillierte Erläuterung mit Beispielen:
Bestehens und Notengrenzen

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