Ist eine Kursteilnahme aus Krankheitsgründen nicht möglich, werden – je nach Zeitpunkt der Abmeldung – die Kursgebühren ganz oder teilweise fällig.
Aus diesem Grund sollte die Buchung einer Rücktrittsoption in Erwägung gezogen werden, die im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft, einem schweren Unfall oder bei erheblichem Schaden am Eigentum des Teilnehmers bis zu 80% der Kosten für den Kurs übernimmt.
Der Selbstbehalt für die vertraglich vereinbarten Stornokosten reduziert sich damit auf 20 % der Kosten für Kurs.
Die Gebühr für die Rücktrittsoption beträgt 3,5 % der gebuchten Gesamtleistung. Die Buchung der Rücktrittsoption erfolgt durch entsprechenden Vermerk auf dem Online-Anmeldeformular.
Nimmt der Teilnehmer die Rücktrittsoption in Anspruch, so verpflichtet er sich, alle erforderlichen Belege, insbesondere ärztliche Atteste, von sich aus einzureichen.
Kann der Teilnehmer nicht zum Examen antreten, weil er eine hierfür notwendige Klausur nicht besteht, wird für die noch nicht in Anspruch genommenen Kursteile eine Gutschrift erstellt, die im folgenden Semester eingelöst werden kann.