Psychiatrie
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Falschaussage? Lis 13.03.2024 14:38:14

In den Folien steht, dass bei Jugendlichen mehr Suizidversuche bei Jungen unternommen werden. In den Amboss Kreuzfragen ist genau diese Aussage jedoch eine Falschantwort?

Antwort 1 MEDI-LEARN 14.03.2024 09:23:14

Hallo Lis,

vielen Dank für den wichtigen Hinweis! Hier hat sich tatsächlich der Fehlerteufel eingeschlichen, die Folien wurden korrigiert. Wir bitten um Verzeihung für den Fehleintrag.

Kurz zur Richtigstellung:

Die Ätiologie bei Suizidgedanken und -Versuchen in der KJP sowie die vollendeten Suizidhandlungen folgen der gleichen Wahrscheinlichkeit bezüglich der Geschlechterverteilung wie bei Erwachsenen auch für Deutschland:

Wichtig: Grundsätzlich sind Suizide bei Jugendlichen selten im Vergleich zu Erwachsenen!

Sollten Sie selbst depressiv sein oder unter suizidalen Gedanken leiden, dann kontaktieren Sie bitte die Telefonseelsorge im Internet über die kostenlosen Hotlines 0800/1110111 oder 0800/1110222 oder 116123. Die Deutsche Depressionshilfe ist in der Woche tagsüber unter 0800/3344533 zu erreichen.


Quellen:

Cibis A, Mergl R, Bramesfeld A, et al.: Preference of lethal methods is not the only cause for higher suicide rates in males. J Affect Disord 2012; 136: 9–16.

Hepp U, Stulz N, Unger-Köppel J, Ajdacic-Gross V: Methods of suicide used by children and adolescents. Eur Child Adolescent Psychiatry 2012; 21: 67–73.

Statistisches Bundesamt 2017: Suizide nach Altersgruppen. www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/suizide.html (last accessed on 16 November 2019).

Wunderlich U, Bronisch T, Wittchen HU, Carter R: Gender differences in adolescents and young adults with suicidal behaviour. Acta Psychiatr Scand Suppl 2001; 104: 332–9.

Antwort 2 ALi 19.09.2024 10:10:35

Hallo, in den aktuellen Folien zum Herunterladen steht auf S. 144 (2. Skript) "bei Jugendlichen Suizidversuche häufiger bei Jungen!!!" Demnach steht es weiterhin falsch im Skript.

Antwort 3 MEDI-LEARN 19.09.2024 10:47:56

Hallo ALi,

vielen Dank für Deinen Hinweis! Tatsächlich hast Du Recht: Im nur noch kurze Zeit vorhandenen REC-Kurs taucht der Fehler leider noch auf. Seit den LIVE-Kursen für H24 ist sowohl in den Skripten wie auch im Unterricht bereits die korrekte Aussage zu finden (s. Richtigstellung von oben auf die Anfrage von Lis).

Der aktualisierte und damit korrigierte REC-Kurs befindet sich nach Aufnahme derzeit im Rohschnitt durch die Kolleg*innen bei MEDI-LEARN. Voraussichtlich Ende Oktober 2024 wird dann die aktualisierte Videofassung für alle Kursbuchungen der REC-Kurse zur Verfügung stehen.

Wichtig: Die Mitschnitte aus den Unterrichtseinheiten Psychatrie der Kursbuchungen der LIVE-Kurse sind bereits aktuell, da diese ungeschnitten zur Verfügung gestellt werden.

MEDI-LEARN wünscht allen Kursformaten eine erfolgreiche Vorbereitung und alles Gute für die anstehenden Prüfungen!

Herzliche Grüße


Uneinigkeit Kinder Eltern bei Behandlung birdy 09.04.2023 17:41:01

Schönen guten Tag,

bzgl. des Falles, dass es zwischen den Eltern und Kind (kleiner gleich 14) uneinigkeit gibt zwischen Behandlung.

Laut Skript: (S. 163 Gesetze: Besonderheiten Pädiatrie und KJP)

Wenn Kind möchte, Eltern aber nicht -> Jugendamt
Wenn Kind nicht möchte, Eltern möchten aber -> Familliengericht

Der konkrette Fall war in 2021/H Tag 1 \"Fall Laura\" als Lösung, aber Trotzdem nicht die richtige Antwort.

in Amboss nicht so detailiert aber wenn genau umgekehrt dargestellt \"Wird eine Einwilligung seitens der Eltern verweigert, kann der Arzt das Familiengericht einschalten\".

selbst etwas verwirrt, würde mich um Klärung freuen.

Viele Grüße
Theo

Antwort 1 MEDI-LEARN 09.04.2023 17:41:01
Hallo, im Falle von Lara, 14,5 Jahre, handelt es sich NICHT um Selbst- oder Fremdgefährdung (s. Frage S-H21-1-24). Entsprechend liegt KEINE dringende Handlungsindikation vor. In diesem Fall ist für eine stationäre Aufnahme und Therapie sowohl das Einverständnis der Tochter als auch das Einverständnis der Eltern zur Aufnahme notwendig. Im Falle der Uneinigkeit zwischen Eltern und Kind bei einer ärztlich NOTWENDIGEN Behandlung sollte immer erst eine Einigung mit Eltern und Kindern angestrebt werden. Im absoluten NOTFALL sind Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht die klärenden Instanzen (ggf. in Begleitung durch das Jugendamt). Wichtig hier: Näheres klären für die Psychiatrie dann auch teilweise die Landesgesetze, sodass keine bundesweite Einheitlichkeit gegeben ist. Das Medi-Learn-Skript der Psychiatrie stellt diesen Sachverhalt im Rahmen eines Repetitoriums vereinfacht dar und wird an entsprechender Stelle aktuell überarbeitet. WICHTIG: Da es sich um eine ethisch-rechtliche komplexe Problematik handelt, und immer die Einzelfallbetrachtung ausschlaggebend ist (nötigenfalls bis hin zur richterlichen Abklärung), ist das Thema für die Vorbereitung auf das Hammerexamen des IMPP punktemäßig zu vernachlässigen! Statistisch betrachtet sind seit 2008 dazu exakt zwei Fragen gestellt worden, die auch mit Lernen von lediglich ca 30% der Studierenden richtig gelöst wurden.